Honorar und Krankenkasse
Ich bin kantonal anerkannte Naturheilpraktikerin und A- Mitglied beim Naturärzteverband Schweiz (NVS).Seit Juni 2010 bin ich auch ASCA anerkannt.
Wenn sie eine Zusatzversicherung für Komplementär- Medizin abgeschlossen haben, vergüten Ihnen viele Krankenkassen, auch ohne ärztliche Überweisung, den grösseren Teil der Kosten zurück. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Bestimmungen für Ihre Police.
Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung für die Rückerstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkasse, bei den Patienten liegt.
Therapien werden mit 110.- pro 60 min. / 60.- pro 30 min. verrechnet.
